AGB

 

Teilnahmevoraussetzungen

Nur Hunde, die einen gültigen Impfausweis und vollen Impfschutz besitzen, sowie weiters frei von Krankheiten bzw. Ungeziefer sind, können am Training teilnehmen. Bei Welpen muss ein dem Alter angemessener Impfschutz vorhanden sein. Der Impfpass ist durch den Hundehalter vorzulegen. Wenn eine Hündin läufig wird, kann diese nur eine Einzelstunde besuchen.

Alle teilnehmenden Hunde müssen ausreichend mittels einer Haftpflichtversicherung versichert sein.

Sollte zum Zeitpunkt eines etwaigen Schadenereignisses die Haftpflichtversicherung keinen Schadenersatz leisten, erklärt sich der Hundehalter bereit, die Haftung für sämtliche durch ihn oder seinen Hund verursachte Schäden in voller Höhe zu übernehmen.

Der Hundehalter verpflichtet sich vor der ersten Unterrichtsstunde auf aktuelle Erkrankungen, Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit seines Hundes hinzuweisen.

 

Haftung

Die Hundeschule Seipl übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch den Hund oder Hundehalter entstehen. Eine Haftung der Hundeschule Seipl wird - außer bei grober Fahrlässigkeit - grundsätzlich ausgeschlossen.

Der Hundehalter haftet für alle von sich, seinem Hund, sowie von Begleitpersonen, verursachten Schäden, auch wenn er auf Veranlassung von der Hundeschule Seipl handelt.

Soweit der Hundehalter durch den Trainer aufgefordert wird, seinen Hund von der Leine zu lösen, übernimmt der Hundehalter allein die Verantwortung hiefür. Jegliche Begleitpersonen sind durch den Hundehalter von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme am Unterricht und Benutzung des Unterrichtsgeländes erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung.

 


Haftung für Links

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Urheberrecht

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Haftung für Inhalte

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Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollte eine Bestimmung eines Vertrages dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien Gewollten am nächsten kommt.

 

Gerichtsstand

Auf das Vertragsverhältnis und seine Durchführung findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung.

Gerichtsstand ist Linz.